Workshop

 
Wir betrachten die Kindertageseinrichtung als Teil unseres Bildungssystems. Bildung gehört zum gesetzlichen Auftrag der bei uns tätigen pädagogischen Fachkräfte. Ihre Arbeit orientiert sich an den Leitlinien zum Bildungsauftrag von Kindertageseinrichtungen in Schleswig – Holstein, die im Schleswig – Holsteinischen Kindertagesstättengesetz
festgeschrieben sind.
Die Leitlinien beschreiben in ihren sechs Bildungsbereichen das gesamte Spektrum, das Kinder in dieser Altersgruppe kennen lernen und verstehen sollen. Sie sind aber keine Art Lehrplan und die KITA soll auch keine vorgezogene Schule sein. Vielmehr sollen die Kinder angeregt werden, ihre natürliche Neugierde möglichst breit zu entfalten und sich aktiv neue Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen.